Google Streetview rechtlich ok

Gerade im Lawblog gelesen:

Hauseigentümer können nicht verhindern, dass Google für den Bilderdienst Street View Fassaden und Gärten fotografiert.

Das Kammergericht Berlin hat den Antrag einer Hausbesitzerin entsprechend abgelehnt. Danach kann es Google nicht untersagt werden vom frei zugänglichen Teil einer Straße aus ein Haus zu fotografieren und dann diese Bilder für Street View zu nutzen.

Allerdings deutete das Gericht auch an, dass die Bewertung anders aussehen kann, wenn Google den nicht direkt einsehbaren Bereich (Garten, Hausinnenräume) mittels einer höher angebrachten Kamera ausnimmt. Sprich, alles was aus einer normalen Sichthöhe sichtbar ist, ist für Street View geeignet, alles was darüber hinaus aufgenommen wird, im Zweifelsfall nicht.

Frage mich, was passiert wenn ich aus einem Doppeldeckerbus fotografieren würde, schließlich wäre ich dann auch höher als normal. Naja, die Hausbesitzerin hat sich wohl dazu eh nicht eingelassen, daher wird darüber dieses mal auch nicht entschieden.
Aber erst einmal 1:0 für Google würde ich sagen. Und ehrlich gesagt finde ich die Entscheidung auch gut, nicht selten kloppen die selben Leute Ihren kompletten Lebenslauf in Facebook oder ähnliche Dienste und regen sich dann darüber auf dass jemand ihr Haus von außen fotografiert, naja, habe ich auch früher nicht verstanden.

5 Kommentare

  1. An sich ist das ne super Sache, ich bin mir nicht sicher, ob dies auch auf Dauer realistisch umsetzbar sein wird!

  2. Da fragt man sich beim groben Durchlesen von dieser Seite ja schon, ob man selbst ist. Dankeschon fur eure Berichte

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