… ergeht folgendes Urteil!
So oder zumindest so ähnlich beginnt jedes Urteil welches in Deutschland von einem Gericht gesprochen wird. Und das hat einen Grund – nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geht die Rechtsprechung (wie alle Staatsgewalt) vom Volk aus (Volkssouveränität). Naja, nicht wirklich direkt, und muss schon gar nicht der Meinung des Volkes entsprechen – aber zumindest haben wir gewählt und so quasi unsere Zustimmung erteilt.
Damit die Urteile in unserem Namen ergehen können müssen Gerichtsverhandlungen z.B. grundsätzlich öffentlich sein – es gibt in Deutschland keine Geheimjustiz, daher sind auch alle Gerichtsentscheidungen (Urteile) öffentlich zu halten. Man darf diese – zumindest anonymisiert – kopieren, weiterverbreiten und diskutieren. Die Entscheidungen unterliegen also keinem urheberrechtlichen Schutz.
Das sehen alle Richter so und handeln danach. Alle? Nein, nicht alle, ein kleines gallisches Dorf Richter aus dem schönen Baden-Baden sieht das wohl etwas anders. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Revisions Verfahren entschieden, dass das Landgericht einen Fall neu entscheiden muss da Fehler gemacht worden sind. Ich bin kein Jurist, nagelt mich bitte nicht auf die Einzelheiten fest.
Und eben der Richter aus Baden-Baden am Landgericht hat nun Schreiben verschickt in denen er diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und selbst die Auszugsweise Veröffentlichung untersagt. Interessanterweise verfügt der Richter über die Entscheidung einer ihm übergeordneten Instanz – naja.
Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet: Ss 371/10-AK 99/10 der Beschluss ist vom 02.02.2011 vom OLG Karlsruhe.
Nach diesem Aktenzeichen kann man natürlich vortrefflich googlen und dann den Cache nutzen. Ich bin mir sicher, dass in Kürze nach dem Streisand-Effekt das Urteil überall verbreitet werden wird, daher erspare ich mir das hier.