Im Namen des Volkes…
… ergeht folgendes Urteil! So oder zumindest so ähnlich beginnt jedes Urteil welches in Deutschland von einem Gericht gesprochen wird. Und das hat einen Grund – nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geht die Rechtsprechung (wie alle Staatsgewalt) vom Volk aus (Volkssouveränität). Naja, nicht wirklich direkt, und muss schon gar nicht der Meinung des Volkes entsprechen – aber zumindest haben wir gewählt und so quasi unsere Zustimmung erteilt. Damit die Urteile in unserem Namen ergehen können müssen Gerichtsverhandlungen z.B. grundsätzlich öffentlich sein – es gibt in Deutschland keine Geheimjustiz, daher sind auch alle Gerichtsentscheidungen (Urteile) öffentlich zu halten. Man darf diese – zumindest anonymisiert – kopieren, weiterverbreiten und diskutieren. Die Entscheidungen unterliegen also keinem urheberrechtlichen Schutz. Das sehen alle Richter so und handeln danach. Alle? Nein, nicht alle, ein kleines gallisches Dorf Richter aus dem schönen Baden-Baden sieht das wohl etwas anders. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Revisions Verfahren entschieden, dass das Landgericht einen Fall neu entscheiden muss da Fehler gemacht worden sind. Ich bin kein Jurist, nagelt mich bitte nicht auf die Einzelheiten fest. Und…