Im Namen des Volkes…
… ergeht folgendes Urteil! So oder zumindest so ähnlich beginnt jedes Urteil welches in Deutschland von einem Gericht gesprochen wird. Und das hat einen Grund – nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geht die Rechtsprechung (wie alle Staatsgewalt) vom Volk aus (Volkssouveränität). Naja, nicht wirklich direkt, und muss schon gar nicht der Meinung des Volkes entsprechen – aber zumindest haben wir gewählt und so quasi unsere Zustimmung erteilt. Damit die Urteile in unserem Namen ergehen können müssen…